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Was ist das Persönliche Budget?
Das Persönliche Budget ist eine neue Möglichkeit, Hilfen und Helfer nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen einzukaufen. Dazu erhält man einen Geldbetrag, der sich Budget nennt.
Was ist das Arbeitgebermodell?
Die Frau oder der Mann mit Behinderung kann auch selbst Arbeitgeber werden und sein Geld für die Bezahlung eines eigenen Mitarbeiters verwenden, der dann Hilfeleistungen erbringt.
Warum gibt es ein Persönliches Budget?
Der Mann oder die Frau mit Behinderung oder das betroffene Kind und dessen Eltern sollen als Kunden deutlich gestärkt werden.
Muss ich das Persönliche Budget beantragen?
Keine Angst! Niemand kann zum Persönlichen Budget gezwungen werden! Zwar besteht seit dem 1.1.2008 ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn aber die bisherigen Hilfen funktionieren oder man einfach nicht will, kann alles so bleiben wie bisher. Das Persönliche Budget ist nur eine zusätzliche Möglichkeit!
Welche Hilfen/Leistungen sind budgetfähig?
Alle die Leistungen sind budgetfähig, die bislang im Rahmen der Teilhabe erbracht wurden. Dies können Leistungen der Frühförderung, Unterstützungen in der Freizeit, Integrationshilfen beim Schulbesuch, Leistungen des Betreuten Wohnens und vieles mehr sein. Die Leistungen müssen alltäglich und regelmäßig wiederkehrend sein.
Wer darf Leistungen erbringen?
Mit dem Persönlichen Budget wird es auch neue Anbieter von Leistungen geben. Nachbarschaftshilfe oder die Therapeutin in den Niederlanden sind nur zwei denkbare Möglichkeiten.
Was ist eine Zielvereinbarung?
Wer das Persönliche Budget erbringen darf oder wie es verwandt wird, richtet sich übrigens nach der so genannten Zielvereinbarung, die jeder Budgetnehmer mit dem jeweiligen Kostenträger aushandelt.
Was ist ein Träger übergreifendes Persönliches Budget?
Das Träger übergreifende Persönliche Budget ist eine Möglichkeit bei mehreren Kostenträgern gemeinsam ein Budget zu beantragen und mit ihnen gemeinsam eine Zielvereinbarung zu treffen.
Welche Vorteile bringt das Persönliche Budget?
Gibt es auch Nachteile beim Persönlichen Budget?
Ein entscheidender Nachteil ist das zurzeit noch recht undurchsichtige Antragsverfahren und der höhere Aufwand bei der Verwaltung des Budgets. Besonders beim Arbeitgebermodell benötigt der Mensch mit Behinderung Assistenz.
Wie und wo beantrage ich das Persönliche Budget?
Die Antragstellung erfolgt bei einem Kostenträger, der bisher die in Anspruch genommene Sachleistung erbracht hat. Die Lebenshilfe unterstützt hier gern und steht mit Rat und Tat zur Verfügung.
Wo finde ich Beratung und Hilfe?
Beratungsstelle der Lebenshilfe
Andreas Herget
Telefon: 0203 3461320
E-Mail:
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Bundesvereinigung Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. :
