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Lebenshilfe Heilpädagogische Sozialdienste gemeinnützige GmbH
Lebenshilfe Center
Mülheimer Straße 200
47057 Duisburg
Telefon 0203 21267
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Fragen und Antworten

Warum Heilpädagogische Frühförderung?

Welches Einzugsgebiet hat die Heilpädagogische Frühförderung?

Wer trägt die Kosten?

Welches Kind kommt in die Heilpädagogische Frühförderung?

Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind einen Förderplatz bekommt?

Was könnenSie tun, damit die Förderung Ihres Kindes positiv verläuft?

Welche Leistungen erbringt die Heilpädagogische Frühförderung für Ihr Kind?

Welche Zielsetzung hat die Heilpädagogische Frühförderung?

Welche methodischen Ansätze sind für die Heilpädagogische Frühförderung wichtig?

Warum Heilpädagogische Frühförderung?

Jedes zehnte Kind, so schätzen Fachleute, ist zeitweise oder auf Dauer in seiner Entwicklung behindert oder beeinträchtigt. Daraus entwickelten sich Ansätze für Heilpädagogische Frühförderung. Beginnt diese zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt, so verringern sich die Folgebeeinträchtigungen und somit auch späte Folgekosten.

Welchen Einzugsbereich hat die Heilpädagogische Frühförderung?

Unser Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet Duisburg. Unsere Einrichtung ist auf keine Behinderungsform spezialisiert, arbeitet aber mit Einrichtungen zusammen, die sich spezialisiert haben (z. B. Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen).

Wer trägt die Kosten?

Die Entscheidung, ob die Kosten zur Frühförderung vom Sozialamt der Stadt Duisburg übernommen werden, trifft eine der Kinderärztinnen oder einer der Kinderärzte im Institut für Jugendhilfe. Zurzeit gibt es vier Außenstellen, die je nach regionaler Lage und festgelegten Postleitzahlen für Regionen zuständig sind. Die Telefonnummer und Adresse zur diagnostischen Erstuntersuchung erhalten die Eltern bei telefonischer Anmeldung vonseiten der Heilpädagogischen Frühförderung der Lebenshilfe. Nach Vorlage eines Arztberichtes findet die Kostenübernahme als Einzelfallabrechnung im Rahmen der Eingliederungshilfe durch das Sozialgesetzbuch (§54 Abs.1 SGB XII i.V. mit §55 Abs.2 Ziffer2 SGB IX) statt.

Welches Kind kommt in die Heilpädagogische Frühförderung?

Die Frühförderung wendet sich an Familien, deren Kind von der Geburt bis zum Schuleintritt in ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, emotionalen und sozialen Entwicklung Unterstützung benötigt.

Dazu gehören Kinder,

  • die als Risikokinder (Frühgeburt, Risikoschwangerschaft) geboren werden,
  • die sich im Vergleich zu ihren Altersgenossen langsamer oder einfach anders entwickeln (das kann sich in der Motorik, Sprache oder Spiel zeigen),
  • bei denen eine geistige, körperliche und / oder Mehrfachbehinderung vorliegt oder vermutet wird,
  • deren Sinne beeinträchtigt sind (z. B. Sehen, Hören, Fühlen, Körperwahrnehmung).

Was müssen Sie tun, damit Ihr Kind einen Förderplatz bekommt?

Der einfachste Weg ist es bei uns anzurufen und Ihr Kind anzumelden. Während dieses Telefonats teilen wir Ihnen die Adresse des Instituts für Jugendhilfe mit, das für Ihren Wohnbereich zuständig ist. Rufen Sie auch dort an um das notwendige Gutachten zu bekommen, das vor der Aufnahme in der Frühförderung vorliegen muss.

Was könnenSie tun, damit die Förderung Ihres Kindes positiv verläuft?

Der regelmäßige Kontakt zwischen Ihnen und der Pädagogin oder Motopädin bildet die Basis für sinnvolle Heilpädagogische Frühförderung. Dazu gehört auch eine terminliche Verbindlichkeit während der gesamten Förderdauer.

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