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Fragen Sie ihren Kinderarzt um Rat bei Entwicklungsauffälligkeiten, die Sie oder andere bei Ihrem Kind feststellen.
Der Kinderarzt entscheidet, ob eine Eingangsdiagnostik für die Interdisziplinäre Frühförderung für das Kind ratsam ist und stellt eine Verordnung (ein „Rezept“) aus.
Diese Verordnung muss der Kinderarzt auf einem „normalen Kassenrezept“ (Verordnungsmuster 16) ausstellen. Der Text muss lauten: „Verordnung über die Eingangsdiagnostik Interdisziplinärer Frühförderung“ und die Diagnose der Entwicklungsstörung muss angegeben sein.
Es ist gewährleistet, dass die Kosten nicht in das Heilungsbudget des Kinderarztes einfließen; allerdings dürfen während der gesamten Komplexleistung für die genannten Diagnosen keine zusätzlichen Heilmittel verordnet werden.
Mit dieser Verordnung wenden Sie sich bitte an unsere Interdisziplinäre Frühförderstelle am Malteser Krankenhaus St. Johannes- Stift in Duisburg Homberg. Wir führen eine Eingangsdiagnostik durch und legen den daraus resultierenden Förder- und Behandlungsplan den Kostenträgern (Stadt Duisburg und der jeweiligen Krankenkasse) zur Genehmigung für ein Jahr vor. Anschließend erfolgt wöchentlich die individuelle, spezifische Förderung und Therapie für Ihr Kind.
