
Sie sind hier: Startseite » Freizeit und Weiterbildung » Angebote für Eltern » Weiterbildung und Information
Das Elternseminar gibt Eltern die Möglichkeit, das eigene Verhalten gegenüber ihren Kindern zu reflektieren. Hier hat die Vorbildfunktion großen Anteil. Eigenes Verhalten verändern ist nur möglich, wenn man sich darüber bewusst ist, was man vorlebt und welche Folgen dieses Verhalten haben kann. » weiter
Unter dem Motto „ Ein Tag mit Lisa“ bietet Frau Scholz vom Gesundheitsamt Duisburg eine Elterninformation zu den Themen Gesunde Ernährung und Zahngesundheit. Wir laden alle Eltern, Erziehungsberechtigten und Interessierten zu diesem
Informationsnachmittag am » weiter
Möchten Sie unseren Kindergarten kennenlernen?
Möchten Sie Ihr Kind bei uns anmelden?
Wir bieten Ihnen offene Besichtigungstermine:
» weiter
Im Heilpädagogischen Kindergarten treffen sich regelmäßig interessierte Eltern junger Kinder zu Gesprächen, Erfahrungsaustausch und gemeinsamenAktivitäten im Rahmen eines zwanglosen Elterntreffs.Haben auch Sie Interesse am Austausch mit anderen Eltern? Rufen Sie an » weiter
Eltern und alle, die ein Kind mit Behinderung erziehen, stehen vor einer besonderen Aufgabe. Oft rückt die „Erziehung“ in den Hintergrund. Andere Aufgaben, Fragen und Probleme sind vorrangig zu klären und dennoch braucht auch, oder gerade, das Kind mit Behinderung „Erziehung“. Die Erfahrungswelt der Eltern und anderen Erziehenden eines Kindes mit Behinderung ist sehr speziell, die Behinderung des Kindes scheint der Erziehung zu trotzen: » weiter
Informationsveranstaltung für Eltern und Angehörige von Menschen mit Behinderung. Jeder möchte oder muss mindestens einmal im Leben ausziehen. » weiter
Die Beratungsstelle der Lebenshilfe informiert zu Pflegeversicherungsleistungen und sozialrechtlichen Verfahrensabläufen: » weiter
Es ist möglich, alle unsere Freizeitgruppen und Kurse über zusätzliche Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung abzurechnen. (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsaufwand nach SGB IX § 45a).
Pro Jahr steht Anspruchsberechtigten nun ein Grundbetrag von » weiter
