
Sie sind hier: Startseite » Freizeit mit der Lebenshilfe » Finanzierungshilfen
Finanzierungshilfen
Es ist möglich, alle unsere Freizeitgruppen und Kurse über zusätzliche Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung abzurechnen. (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsaufwand nach SGB XI § 45a, b).
Pro Jahr steht Anspruchsberechtigten ein Grundbetrag von 100,- € im Monat (1200,- €/ pro Jahr) oder ein erhöhter Betrag von 200,- € im Monat (2400,- € / pro Jahr) zur Verfügung um Freizeitangebote- und Kurse zu finanzieren.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Leistungen haben sich geändert und verbessert. Bisher musste immer eine Pflegestufe vorliegen, um diese Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Anspruch nehmen zu können. Seit dem 01.07.2008 reicht es auch aus, wenn “eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ festgestellt wird bzw. erheblicher Betreuungsaufwand besteht. Man spricht dann von der so genannten Pflegestufe 0. Diese muss bei der Pflegekasse ihrer Krankenkasse beantragt werden.
Die zuständige Pflegekasse stellt fest, ob dieser Anspruch besteht. Dazu ist die gleiche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst notwendig, wie bei der Feststellung einer Pflegestufe auch.
Hatten sie bereits eine Begutachtung, liegt der Pflegekasse auch bereits ein Ergebnis über ihren Anspruch vor. Dann ist oft nur eine telefonische Abfrage ‚nach Aktenlage’ notwendig. (Hinweis: Mit der gesetzlichen Änderung zum 01.07.08. wurde in vielen Fällen automatisch zunächst nur 100,-€ Betreuungsleistungen zur Verfügung gestellt. Ein erhöhter Anspruch muß mit einem Änderungsantrag oder bei der nächsten Begutachtung durch den MDK festgestellt werden).
Der Bewilligungsbescheid der Pflegekasse sollte vor Kursbeginn vorliegen. Wir stellen Ihnen eine entsprechende Rechnung aus. Sie überweisen uns den angegebenen Betrag und können dann die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann den gesamten Betrag bis zu den Höchstgrenzen von 1.200,- € oder 2.400,- € pro Jahr.
Nicht genutzte Beträge eines laufenden Kalenderjahres werden in das Folgejahr übertragen und können jeweils noch bis zum 30.06. genutzt werden. Wir empfehlen, dieses mit der Pflegekasse zu klären.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege und den zusätzlichen Betreuungsleistungen finden sie auf unserer Homepage :
www.lebenshilfe-duisburg.de.
Klicken sie dann in der linken Auswahlliste der Startseite auf:
Duisburger Offene Hilfen - Beratung - Merkblätter
Bei der Teilnahme an unseren Ferienfreizeiten können auch Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hier kann jedoch ggf. nur der Kostenanteil für den pflegebedingten Aufwand mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die gleiche Regelung kann auch für Freizeitgruppen und Kurse genutzt werden. Sprechen sie mit Ihrer Pflegekasse. Einige Kassen rechnen die Beträge jedoch auch komplett über Verhinderungspflege ab.
Vor der Ferienfreizeit (der Freizeitgruppe oder dem Kurs) muß ein Antrag auf stundenweise Verhinderungspflege gestellt werden (Pflegestufe notwendig).
Auch hier bekommen Sie dann eine entsprechende Rechnung von uns. Sie überweisen zunächst den gesamten Betrag an uns und reichen diese Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese erstattet Ihnen den Kostenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen.
Für das Jahr 2012 haben Sie insgesamt einen Anspruch auf 1.550,- € Verhinderungspflege im Jahr die Sie nutzen können. Wenn Sie Fragen, insbesondere zu den Anspruchsvoraussetzungen oder den Nutzungsmöglichkeiten der o.g. Pflegeversicherungsleistungen haben, beantworten wir diese gerne.
Bitte wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle, 0203 3461320
