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Es ist möglich, alle unsere Freizeitgruppen und Kurse über zusätzliche Betreuungsleistungen im Rahmen der Pflegeversicherung abzurechnen. (Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsaufwand nach SGB IX § 45a).
Pro Jahr steht Anspruchsberechtigten nun ein Grundbetrag von 100,- € im Monat (1200,- €/ pro Jahr) oder ein erhöhter Betrag von 200,- € im Monat (2400,- € / pro Jahr) zur Verfügung (früher 460,- €) um Freizeitangeboteund Kurse zu finanzieren.
Die Voraussetzungen für den Anspruch auf diese Leistungen haben sich geändert und verbessert. Bisher musste immer eine Pflegestufe vorliegen, um diese Leistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz in Anspruch nehmen zu können.
Seit dem 01.07.2008 reicht es auch aus, wenn “eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz“ festgestellt wird bzw. erheblicher Betreuungsaufwand besteht. Man spricht dann von der so genannten Pflegestufe 0. Diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Weitere Informationen zur Verhinderungspflege und den zusätzlichen Betreuungsleistungen finden sie auf folgenden Seiten :
Klicken sie dann in der linken Auswahlliste der Startseite auf: Beratung
Die zuständige Pflegekasse stellt fest, ob dieser Anspruch besteht. Dazu ist die gleiche Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
notwendig, wie bei der Feststellung einer Pflegestufe auch.
Hatten sie bereits eine Begutachtung, liegt der Pflegekasse auch bereitsein Ergebnis über ihren Anspruch vor. Dann ist oft nur eine telefonische Abfrage ‚nach Aktenlage’ notwendig.
Der Bewilligungsbescheid der Pflegekasse sollte vor Kursbeginn vorliegen. Wir stellen Ihnen eine entsprechende Rechnung aus. Sie überweisen uns den angegebenen Betrag und können dann die Rechnung bei Ihrer Pflegekasse einreichen. Die Pflegekasse erstattet Ihnen dann den gesamten Betrag bis zu den Höchstgrenzen von 1.200,- € oder 2.400,- € pro Jahr.
Nicht genutzte Beträge eines laufenden Kalenderjahres werden in das Folgejahr übertragen und können jeweils noch bis zum 30.06. genutzt werden. Wir empfehlen, dieses mit der Pflegekasse zu klären.
Bei der Teilnahme an unseren Ferienfreizeiten können auch Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Hier kann jedoch ggf. nur der Kostenanteil für den pflegebedingten Aufwand mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Die gleiche Regelung kann u.U. auch für Freizeitgruppen und Kurse genutzt werden. Sprechen sie mit Ihrer Pflegekasse. Einige Kassen übernehmen die Beträge auch komplett.
Vor der Ferienfreizeit (der Freizeitgruppe oder dem Kurs) muß ein Antrag auf Verhinderungspflege gestellt werden (Pflegestufe notwendig).
Auch hier bekommen Sie dann eine entsprechende Rechnung von uns. Sie überweisen zunächst den gesamten Betrag an uns und reichen diese Rechnung bei Ihrer Pflegekasse ein. Diese erstattet Ihnen den Kostenanteil für die pflegebedingten Aufwendungen.
Für das Jahr 2011 haben Sie insgesamt einen Anspruch auf 1.510 € Verhinderungspflege im Jahr die Sie nutzen können. Wenn Sie Fragen haben, beantworten wir diese gerne. Bitte wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle!
