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Die Beratungsstelle der Lebenshilfe informiert zu Pflegeversicherungsleistungen und sozialrechtlichen Verfahrensabläufen:
• Von der Antragsstellun bis zur Pflegestufe.
• Widerspruchsmöglichkeiten und sozialrechtliche Abläufe.
• Wie berechnet man Pflegeminuten?
• Über zusätzliche Betreuungsleistungen und die Nutzungsmöglichkeiten.
• Besonderheiten der Begutachtung von Menschen mit einer geistigen oder einer seelischen Behinderung.
• Was bedeutet die Geld-, Sach- oder Kombinationsleistung.
• Kann die Kurzzeitpflegeleistung (max. 1510,-Euro pro Jahr) im Rahmen einer Urlaubsreise genutzt werden?
• Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige?
• Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Menschen mit Behinderung?
Kursnummer 26
Referent Andreas Herget (Lebenshilfe Duisburg)
Lebenshilfe Center Neudorf
Mo, 07.02. und 02.05.
18:00 bis 19:30 Uhr
kostenlos
Bis zum 10.01.2011 mit dem Anmeldeformular!
Anmeldeformular
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