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Lebenshilfe Heilpädagogische Sozialdienste gemeinnützige GmbH
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Pressemitteilungen

Ein glückendes Leben mit Behinderung ist möglich

Lebenshilfe wendet sich gegen Abtreibungsautomatismus nach Pränataldiagnostik - Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz

13. März 2009. "Die Lebenshilfe steht für die Erfahrung von mehreren hunderttausend Familien, dass ein glückendes Leben mit Behinderung möglich ist." Das sagt Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust, stellvertretende Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Am kommenden Montag, 16. März, nimmt die Medizinerin und Mutter einer behinderten Tochter an einer Anhörung des Bundesfamilienministeriums teil, bei der es um Hilfen für Schwangere in Konfliktlagen geht. Dem Bundestag liegen mehrere Gesetzesinitiativen vor, die den Umgang mit Spätabtreibungen von behinderten Kindern ändern wollen, um Frauen und Paaren eine umfassende Beratung zu sichern.

Seit vielen Jahren macht die Lebenshilfe auf die gezielte Suche nach Kindern mit Down-Syndrom und anderen Behinderungen während der Schwangerschaft aufmerksam: Diese ziehen häufig einen unsäglichen Abtreibungsautomatismus nach sich, wenn durch vorgeburtliche Untersuchungen eine Behinderung des Babys festgestellt wird. Ebenso lange fordert die Lebenshilfe, Eltern, die von einer solchen Diagnose betroffen sind, über die Lebensperspektiven eines behinderten Kindes umfassend zu informieren. "Dann", so Jeanne Nicklas-Faust, "können die Eltern in dieser so schwierigen Situation, bei der es um Leben und Tod geht, eine Entscheidung treffen, die sie später nicht bereuen müssen."

Die Lebenshilfe begrüßt deshalb alle Gesetzesinitiativen, die das psychosoziale Beratungsangebot vor und nach Pränataldiagnostik stärken wollen und eine Bedenkzeit von mindestens drei Tagen verlangen, bevor die Schwangerschaft abgebrochen werden darf. Als Elternverband steht die Lebenshilfe mit ihren bundesweit 527 örtlichen Vereinigungen schon heute allen Paaren zur Verfügung, die sich in einer solchen Konfliktlage über das Leben mit einem behinderten Kind beraten lassen möchten. 

(Pressemitteilung der Bundesvereinigung Lebenshilfe)

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